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Tipps Immobilienkauf



Gerne informieren wir Sie über Themen die für den Kauf einer Immobilie wichtig sind.

Berufliche Vorsorge gemäss BVG

Wohneigentumsförderung mit BVG | Sparen 3 (gebundene Vorsorge) | EU/EFTA Bürger



* Alle Freizügigkeitsguthaben aus der beruflichen Vorsorge stehen zur Verfügung (Mindestbetrag Fr.20'000.-)
* Das Freizügigkeitsguthaben kann vorbezogen oder verpfändet werden

Verwendungsmöglichkeiten
* Erwerb selbstbewohntes Wohneigentum (Zweitwohnung ausgeschlossen)
* Amortisation bestehender Hypotheken

* BVG-Gelder stehen bis 3 Jahre vor Entstehung des Anspruches (Pensionierung) zur Verfügung
* Rückzahlung freiwillig bis 3 Jahre vor der Pensionierung

Die Vorsorgeeinrichtung muss den Versicherten informieren über
* Höhe des zur Verfügung stehenden Guthabens
* allfällige Leistungskürzungen
* Möglichkeit einer Zusatzversicherung zur Schliessung der Vorsorgelücken (Tod / Invalidität)
* sofortige Steuerpflicht bei Vorbezug
* freiwillig: Kosten eines späteren Widereinkaufes in die ursprünglichen Leistungen

* Zum Vorbezug oder zur Verpfändung ist die Zustimmung des Ehegatte erforderlich
* Der Vorbezug löst eine Anmerkung im Grundbuch aus (nicht aber bei der Verpfändung)
* Der Vorbezug wird steuerlich als Kapitalleistung erfasst